Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Hannover Webdesign

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft: Wichtige Updates und Infos zur Barrierefreiheit bei Webseiten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt neue Maßstäbe für barrierefreie Webseite,  Produkte und Dienstleistungen. Erfahren Sie alles über die Regelungen, Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher, sowie die Umsetzung des Gesetzes.

Welches Ziel möchte das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025 durch die Förderung der Barrierefreiheit erreichen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und markiert einen bedeutenden Fortschritt in der deutschen Gesetzgebung zur Förderung der Barrierefreiheit.

Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Dienstleistungen, Produkten und digitalen Inhalten zu erleichtern. Dies umfasst sowohl physische als auch digitale Angebote und soll die Lebensqualität der Betroffenen verbessern, während es gleichzeitig Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu anregt, ihre Angebote barrierefreier zu gestalten.

Die wichtigsten Änderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Wichtige vorherige Gesetze und Regelungen

Vor dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gab es bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Diese Regelungen legten die Basis für Barrierefreiheit, doch das BFSG erweitert und vertieft diese Anforderungen und fokussiert sich stärker auf die Barrierefreiheit von Dienstleistungen, Produkten und digitalen Inhalten.

Definition und Zielsetzungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert Barrierefreiheit als den uneingeschränkten Zugang zu Dienstleistungen, Produkten und digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist die Beseitigung bestehender Barrieren und die Vermeidung neuer Barrieren.

Geltungsbereich des Gesetzes

Das Gesetz gilt für alle Dienstleister und Hersteller von Produkten in Deutschland, sowohl öffentlich als auch privat. Dies umfasst große Unternehmen ebenso wie kleine Betriebe und bezieht sich auf sämtliche Dienstleistungen und Produkte. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG regelt die Barrierefreiheit für eine Vielzahl digitaler Angebote, wie Webseiten und Apps, und betrifft damit nahezu alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten.

Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von einigen Vorschriften des BFSG befreit, wenn sie bestimmte Dienstleistungen anbieten. Diese Befreiung gilt allerdings nicht für Unternehmen, die Produkte vertreiben, die unter das BFSG fallen.

Das BFSG regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für eine Vielzahl digitaler Angebote. Betroffen sind insbesondere Webseiten und Apps von Banken, einschließlich Online-Banking und mobiler Finanzdienstleistungen, sowie von Unternehmen im Verkehrssektor, die digitale Barrierefreiheit gewährleisten müssen, wie Fluggesellschaften, Busunternehmen, Bahngesellschaften und Schifffahrtsunternehmen. Auch Telekommunikationsunternehmen, Online-Shops aller Art und Plattformen für Online-Terminbuchungen (z.B. Hotels, Ärzte) unterliegen den Anforderungen des Gesetzes.

Änderungen und Neuerungen im Vergleich zum bisherigen Recht

Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen bringt das BFSG umfassende Neuerungen mit sich. Dazu gehören strengere Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Dienstleistungen und eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf eine breitere Palette von Produkten und Dienstleistungen.

Spezifische Normen und Standards werden entwickelt und regelmäßig aktualisiert, um die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu erfüllen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Regelungen für Dienstleistungen

Allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen in BFSG

Dienstleistungen müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die physische Zugänglichkeit als auch die Zugänglichkeit digitaler Angebote. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Dienstleistunge für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen zugänglich zu machen.

Anforderungen an digitale Dienstleistungen

Besondere Anforderungen gelten für digitale Dienstleistungen, einschließlich  E-Commerce, elektronische Tickets, Websites und mobilen Apps. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen und anderen Einschränkungen zugänglich sind. Dazu gehört auch die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Besondere Regelungen für öffentliche und private Dienstleister

Öffentliche Dienstleister müssen die Anforderungen des BFSG sofort umsetzen, während private Dienstleister eine Übergangsfrist haben. Es werden spezifische Leitlinien und Standards bereitgestellt, um die Implementierung zu erleichtern.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Regelungen für Produkte

Anforderungen an Produkte für Menschen mit Behinderungen

Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Dies umfasst sowohl ergonomische Anpassungen als auch technologische Lösungen, die die Nutzung erleichtern.

Zugänglichkeit von Alltagsprodukten

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Zugänglichkeit von Alltagsprodukten wie:

  • Rechner
  • Laptops/Notebooks
  • Tablets
  • Smartphones
  • Geldautomaten
  • Fahrausweis- und Check- in Automaten
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

 

Diese müssen so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen sicher und bequem verwendet werden können.

 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Anforderungen an Webseiten

Allgemeine Anforderungen

Webseiten müssen klar strukturiert und navigierbar sein, mit Textalternativen für Bilder, Untertiteln für Videos und verständlicher Sprache. Dies trägt dazu bei, dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder anderen Einschränkungen die Informationen auf der Website problemlos zugänglich und verständlich erfassen können. Eine übersichtliche Gliederung der Inhalte, klare Menüstrukturen und Navigationspfade erleichtern es den Nutzern, sich auf der Website zurechtzufinden und schnell die gesuchten Informationen zu finden. Textalternativen für Bilder sind wichtig, damit auch blinde oder sehbeeinträchtigte Personen wissen, was auf den Bildern dargestellt ist. Insgesamt ist eine barrierefreie Gestaltung von Webseiten ein wichtiger Aspekt für eine benutzerfreundliche und inklusive Website. 

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Digitale Inhalte

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass Websites für alle Nutzer zugänglich sein müssen, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Besonders hohe Anforderungen gelten für PDFs, Videos und interaktive Elemente. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern und anderen assistiven Technologien problemlos interpretiert und genutzt werden können.

Eine barrierefreie Website ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen von Inklusion und Nutzerfreundlichkeit. Durch die Einhaltung der Vorgaben des BFSG wird sichergestellt, dass Inhalte wie PDFs mit einer klaren Struktur, Videos mit Untertiteln und Audiodeskriptionen sowie interaktive Elemente mit Tastaturunterstützung für alle Nutzer gleichermaßen zugänglich und nutzbar sind.

Regelungen für öffentliche und private Webseiten

Öffentliche Webseiten müssen die Anforderungen sofort umsetzen, während private Betreiber eine Übergangsfrist haben. Leitlinien unterstützen die Umsetzung. Darüber hinaus müssen Webseiten ab dem Jahr 2025 auch eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ anbieten, die sowohl barrierefrei als auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein muss.

Durchführung der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)-Implementierung

Zeitplan und Fristen für die Umsetzung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Webseite, Dienstleistungen und Produkte den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Es werden jedoch Übergangsfristen eingeräumt, um eine schrittweise Umsetzung zu ermöglichen.

  • Produkte und Dienstleistungen: Unternehmen haben bis zum 27. Juni 2030 Zeit, um ihre Dienstleistungen, die auf nicht barrierefreien Produkten basieren, anzupassen.
  • Selbstbedienungsterminals: Nicht barrierefreie Selbstbedienungsterminals dürfen noch bis zu ihrem Ende der Nutzungsdauer, maximal jedoch bis 2040, betrieben werden.
  • Webseiten und Online-Shops: Für diese gilt die kürzeste Frist. Sie müssen bereits seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein.

Überwachungs- und Kontrollmechanismen

Es werden Kontrollmechanismen eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des BFSG eingehalten werden. Dies umfasst regelmäßige Audits und Überprüfungen durch unabhängige Stellen.

Auswirkungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auf Unternehmen und Verbraucher

Anpassungen für Unternehmen und Dienstleister

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab 2025 dazu, ihre Produkte, Dienstleistungen und insbesondere ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese neuen Barrierefreiheitsanforderungen gelten nicht nur für Webseiten, sondern erstrecken sich auf alle Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen gleichermaßen zugänglich und nutzbar sind. Auch wenn diese Anpassungen zunächst mit einem gewissen Aufwand verbunden sein können, stehen zahlreiche Unterstützungsangebote zur Verfügung, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu begleiten.

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Auswirkungen auf Verbraucher

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG erhebliche Verbesserungen im Alltag. Es wird einfacher, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und Produkte zu nutzen, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Menschen mit Behinderungen können nun besser auf barrierefreie öffentliche Verkehrsmittel zugreifen, barrierefreie Wohnungen finden und Assistenzleistungen erhalten. Darüber hinaus werden Unternehmen dazu ermutigt, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Insgesamt trägt das Behindertengleichstellungsgesetz dazu bei, die Chancengleichheit und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. 

Zugang zu Webseite, Produkten und Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu allen digitalen Angeboten, Dienstleistungen und Produkten haben. Dies trägt zu einer integrativeren Gesellschaft bei und verbessert die Lebensqualität der Betroffenen. Durch die Umsetzung von barrierefreien Websites und digitalen Produkten können Unternehmen sicherstellen, dass wirklich jeder Kunde ihre Angebote nutzen kann, unabhhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten. Dies nicht nur ein ethischer Ansatz, sondern bietet auch wirtschaftliche Vorteile durch eine größere Reichweite und Kundenbasis. Der Zugang zu digitalen Inhalten sollte keine Hürde darstellen, sondern für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein. 

Rechtliche Aspekte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung

Unternehmen und Dienstleister, die die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht erfüllen, können mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese können von Geldstrafen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen reichen.

Werden die Barrierefreiheitsvorschriften missachtet, können hohe Kosten auf Unternehmen zukommen. Betroffene Verbraucher*innen können sich direkt an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden, um Verstöße anzuzeigen. Gleiches gilt für anerkannte Behindertenverbände. Auch Mitbewerber können rechtlich gegen Verstöße vorgehen und Unterlassung sowie Schadensersatz fordern.

Erfüllt ein Produkt oder eine Dienstleistung der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht, kann die Behörde einen Rückruf oder ein Verkaufsverbot anordnen. Zudem drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. 

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte Des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Förderung der Barrierefreiheit dar. Es bietet umfassende Regelungen für Webseite, Dienstleistungen und Produkte und fordert von Unternehmen und Dienstleistern wesentliche Anpassungen. Zu den wichtigsten Punkten des BFSG gehören die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von digitalen Angeboten, die Schaffung von barrierefreien Zugängen zu öffentlichen Einrichtungen und die Förderung von Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen.

Durch die Umsetzung des BFSG werden Barrieren abgebaut und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft gestärkt. Es trägt somit zu einer inklusiven Gesellschaft bei, in der alle Menschen unabhhängig von ihren individuellen Bedürfnissen gleichberechtigt teilhaben können. 

Ausblick auf die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die erfolgreiche Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hängt von der Bereitschaft aller Beteiligten ab. Unternehmen, Dienstleister und Behörden müssen zusammenarbeiten, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen.

Aufruf zur weiteren Information und Bildung

Es wird empfohlen, sich weiter über das Barrierefreiheitsstärkungsgeset (BFSG) zu informieren und entsprechende Schulungen und Beratungen in Anspruch zu nehmen. Dies trägt zur erfolgreichen Umsetzung des Gesetzes bei und fördert eine inklusive Gesellschaft.

FAQ

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das darauf abzielt, die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten zu verbessern und somit Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu ermöglichen.

Welche Dienstleistungen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Betroffen sind alle Dienstleistungen, sowohl öffentliche als auch private, die in Deutschland angeboten werden. Dies umfasst sowohl physische als auch digitale Dienstleistungen.

Wie können Unternehmen sich auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorbereiten?

Unternehmen sollten sich über die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes  (BFSG) informieren, ihre digitalen Angebote, Websites, Produkte und Dienstleistungen entsprechend anpassen und gegebenenfalls Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen.

Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)?

Bei Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) können Unternehmen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter Geldstrafen und gerichtliche Auseinandersetzungen. Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und sich entsprechend vorzubereiten.

Ihr Partner für barrierefreies Webdesign nach BFSG 2025

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Webdesign sorgen wir dafür, dass Ihre Website nicht nur ansprechend aussieht, sondern auch für jeden zugänglich ist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025 ist für uns mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung – es ist eine Chance, Ihre Website noch inklusiver und benutzerfreundlicher zu gestalten.

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Picture of Über die Autorin: Sabina Kutysheva

Über die Autorin: Sabina Kutysheva

Sabina Kutysheva ist eine vielseitige Mediengestalterin, deren Karriere von der frühen Leidenschaft für Photoshop bis hin zur Gründung einer eigenen App-Entwicklungsfirma in Kasachstan reicht. Mit einem fundierten Hintergrund in Finanzen und internationaler Erfahrung vereint sie kreatives Design mit wirtschaftlichem Wissen. Sie unterstützt Kunden mit ihrem breiten Spektrum an Fähigkeiten in den Bereichen Webdesign, UI-Design, SEO und Social Media Marketing. Neben ihrer Tätigkeit als Mediengestalterin ist Sabina Kutysheva auch als freiberufliche Grafikdesignerin aktiv.

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